Kurzzeitpflege

Senioren die kurzzeitig Unterstützung benötigen sind bei uns gut aufgehoben. Wenn Ihr pflegender Angehöriger Urlaub macht, oder Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder nach Hause können, finden Sie bei uns ein Zuhause auf Zeit.

Was ist Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege?

Das Angebot der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen.

Es gibt zwei Formen:

Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann (z.B. zur Rehabilitation nach schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt als Überleitungspflege, die die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit vorbereiten hilft), ist eine Kurzzeitpflege möglich.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr.

In einem Kalenderjahr können somit vier Wochen Kurzzeitpflege als auch vier Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt besteht also die Möglichkeit für bis zu acht Wochen Leistungen der Pflegekassen zu beziehen. Beide Formen unterstützen und entlasten Sie als pflegende Angehörige bei der Bewältigung der Aufgaben, die die Pflege Ihrer Angehörigen im Alltag mit sich bringt.

Was bietet die Kurzzeit – bzw. Verhinderungspflege ?

Pflegerische Betreuung
  • Grundpflege bei Bedarf
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Medikamentenverabreichung
  • Spritzen
  • Hilfe bei der Aufnahme und Kostenklärung
  • Fahrdienst
Verpflegung
  • Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendbrot, Zwischenmahlzeiten sowie Spätstückchen
  • Getränke wie Kaffee, Wasser, Tee, diverse Säfte
Auf individuellen Wunsch organisieren wir
  • Fußpflege- bzw. Friseurtermine in unserer Einrichtung oder
  • rehabilitative Angebote (auf Rezept) wie Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie

Finanzierungsmöglichkeiten der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

Die Pflegekassen übernehmen hierfür jeweils einen Betrag von bis zu 1.612 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeit – bzw. Verhinderungspflege. Der Betrag für die Kurzzeitpflege kann auf bis zu 3.224 Euro im Jahr erhöht werden, wenn die finanziellen Mittel aus der Verhinderungspflege nicht genutzt werden. Werden Leistungen aus der Verhinderungspflege in die Kurzzeitpflege übertragen, verlängert sich der Anspruch auf die Kurzzeitpflege auf acht Wochen. Das Pflegegeld kann jedoch nur bis zu vier Wochen zur Hälfte weitergezahlt werden. Im Einzelfall übernimmt auch das Sozialamt einen Teil der Kosten.

Wir informieren Sie gern über die Kosten und alle anderen Fragen rund um die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege.